Prüfung und Wartung von

Abscheideranlagen

Wir sind zertifizierter Betrieb für Abscheideranlagen

Als Betreiber von Abscheideranlagen bzw. eines Abscheiders sind Sie gem. Wasserhaushaltsgesetz dazu verpflichtet, Ihre Anlagen regelmäßig zu überprüfen und warten zu lassen.

Unser Angebot umfasst alle in der DIN EN bzw. der nationalen DIN geforderten Punkte: von der monatlichen bzw. halbjährlichen Wartungvon Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten oder Fette über die bedarfsgerechte Entleerung und fachgerechte Entsorgung bis hin zur Generalinspektion inklusive der Dichtheitsprüfung. Auch im Fall des Falles sind wir Ihr zuverlässiger Berater – besprechen Sie mit uns die kostengünstige Sanierung oder Reparatur Ihrer Abscheideranlage.

Leichtflüssigkeitsabscheiderprüfung

Der Betrieb von Öl- bzw. Leichtflüssigkeitabscheidern ist mit der gültigen Neufassung der DIN 1999-100 in Verbindung mit der geltenden DIN EN 858 Teil 1 + 2 genau geregelt. Alle Betriebe, in denen Abwasser zum Beispiel aus Fahrzeugwäschen, Motor- und Teilereinigung oder Werkstattboden reinigung anfällt, stehen in der Pflicht.

  • Es muss sichergestellt sein, dass die sogenannten leichtflüssigen Stoffe – z.B. Benzin, Diesel und Schmieröl – dem Abwasser vor dessen Einleitung durch eine Abscheideanlage mit ausreichend bemessener Koaleszenzstufe entzogen werden und das Abwasser frei von Emulsionen ist.
  • Ebenso haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die Abwasseranlagen bereitsgenehmigter Einleitungn an den heutigen Stand der Technik angepasst werden.
  • Neben den monatlichen Eigenkontrollen und der halbjährlichen Wartung durch eine sachkundige Person ist zuzsätzlich eine Generalinspektion der Anlage mit vorheriger Komplettentleerung, Reinigung und Dichtheitsprüfung der Behälter und der hinführenden Leitungen durch einen Fachmann vorgeschrieben – und zwar vor Inbetriebnahme und spätestens wiederkehrend alle fünf Jahre.
  • Werden vorab bei der optischen Begutachtung technische Mängel festgestellt, können Sie entweder sofort behoben oder im Prüfbericht festgehalten werden.

Bei einer Prüfung festgestellte Schäden im Bereich der Bauwerke bzw. Zulaufleitungen werden – je nach Schadensbild – mit verschiedenen Techniken saniert. Der Schachtaufbau oder auch der komplette Abscheider können mit einem plastischen Schnellbindemörtel saniert werden. Zulaufleitungen können in einem Liner- oder einem Flutungsverfahren saniert werden.

Der Abschluß einer Sanierung bildet die Dichtheitsprüfung, zur Dokumentation der erfolgreichen Sanierung zum Nachweis für die zuständige Überwachungsbehörde. Die Messungen des Druckverlustes bei der Dichtheitsprüfung werden mit einer Messgenauigkeit von 0,2% vom Messendwert 20 mbar = 0,04 mbar durchgeführt. Der Prüfablauf erfolgt vollautomatisch und ist EDV gestützt. Der Zeitbedarf einer Prüfung hängt von der Größe der vorhandenen Abscheideranlage und dem Schlammfangvolumen ab.

Fettabscheiderprüfung

Der Einsatz von Fettabscheideranlagen wird durch die DIN EN 1825-2 und den nationalen Anhang DIN 4040-100 geregelt.

Dieses Regelwerk gilt für Betriebe mit gewerblicher Essensausgabe, bespielsweise Gaststätten, Hotels, Großküchen und Imbissbuden, in denen fetthaltige Abwasser anfällt. Außerdem gilt dies auch für Schlachthöfe, Fleischereien, Fleischwarenfabriken mit Schlachtung und viele weiter Unternehmen.

  • Es muss sichergestellt sein, dass organische Fette und Öle zuverlässig  vom Schmutzwassser zurückgehalten werden, damit sie nicht in Leitungen gelangen und auf diesem Weg Baustoffe und Entwässerungseinrichtungen angreifen und gegebenenfalls Betriebsstörungen verursachen.
  • Es muss Sorge getragen werden, dass sie Abwasseranlagen bereits genehmigter Einleitungen an den heutigen Stadn der Technik angepasst werden.
  • Neben den monatlichen Eigenkontrollen und der halbjährlichen Wartung durch eine sachkundige Person ist zuzsätzlich eine Generalinspektion der Anlage mit vorheriger Komplettentleerung, Reinigung und Dichtheitsprüfung der hinführenden Leitungen, durch einen Fachmann vorgeschrieben – und zwar vor Inbetriebnahme und spätestens wiederkehrend alle fünf Jahre.